Ende der Anbiederung

Zu den Handlungsmöglichkeiten der UNO und ihres wiedergewählten Generalsekretärs

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PICTURE ALLIANCE/ASSOCIATED PRESS | BEBETO MATTHEWS
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PICTURE ALLIANCE/ASSOCIATED PRESS | BEBETO MATTHEWS

Ende der Anbiederung

Zu den Handlungsmöglichkeiten der UNO und ihres wiedergewählten Generalsekretärs

So viel Einmütigkeit war selten in der UNO. Bereits vorige Woche empfahl der so oft zerstrittene Sicherheitsrat der Generalversammlung einstimmig eine zweite fünfjährige Amtszeit für den seit Januar 2017 amtierenden Generalsekretär António Guterres. Die für den gestrigen Freitag angesetzte Entscheidung der Generalversammlung brachte dann auch das erwartete Ergebnis, der 72-jährige Portugiese wurde für weitere fünf Jahre im Amt bestätigt. Die Annahme einer entsprechenden Resolution erfolgte einstimmig.

Es gab zwar sieben weitere Interessenten für den höchsten UNO-Posten. Doch lediglich Guterres hatte die für eine offizielle Kandidatur erforderliche Unterstützung des eigenen Landes. Das gab es noch nie bei der Bestellung beziehungsweise Amtszeitverlängerung für die neun Männer, die seit 1945 den Posten des UNO-Generalsekretärs bekleideten.

Vor seiner ersten Berufung im Herbst 2016 musste sich Guterres in einem heiß umkämpften Rennen noch gegen zwölf Frauen und Männer durchsetzen, die sich ebenfalls offiziell beworben hatten. Auch die Klagen aus dem „Rest“ der Welt, dass mit dem Portugiesen bereits der vierte Europäer an der Spitze der UNO stehe und die anderen Kontinente und Weltregionen bislang zu kurz gekommen seien, waren – anders als noch vor fünf Jahren – diesmal nicht zu vernehmen.

Pandemischer Gemeinsinn

Wie ist diese Einmütigkeit unter den 194 UNO-Mitgliedsstaaten zu erklären? Was hat Guterres Positives geleistet? Oder, wichtiger noch: Welche Fehler hat er vermieden?

Aus seiner Zeit als portugiesischer Minister und Regierungschef brachte er langjährige Regierungs- und Verwaltungserfahrung mit nach New York, an der es manchen seiner Vorgänger im 38. Stock der UNO-Zentrale sträflich mangelte. Und als ehemaliger UN-Hochkommissar für Flüchtlinge war Guterres bestens mit den globalen humanitären Herausforderungen vertraut, deren Bewältigung einen Großteil der personellen, finanziellen und logistischen Ressourcen der UNO erfordert. Auf diesem Gebiet hat sich der Generalsekretär vor allem in den vergangen 18 Monaten der Corona-Pandemie mit seiner beharrlichen Forderung nach global ausreichender Produktion und gerechter Verteilung von Impfstoffen und anderen zur Pandemiebekämpfung erforderlichen Produkten Anerkennung auch in den Ländern des Südens gewonnen, die ihm ursprünglich skeptisch gegenüberstanden.

Schwieriges Krisenmanagement

Auf Kritik an mangelnden Vermittlungserfolgen der UNO in Syrien und anderen regionalen Gewaltkonflikten verweist der Generalsekretär zu Recht auf die gegenseitigen Blockaden der Vetomächte im Sicherheitsrat sowie darauf, dass sich konfliktbeteiligte Staaten außerhalb des Sicherheitsrates nicht an dessen völkerrechtlich verbindliche Beschlüsse halten. Wegen dieser Blockaden und Widerstände haben allein im Syrienkonflikt seit 2012 bereits drei sehr erfahrene Sondervermittler der UNO frustriert das Handtuch geschmissen.

Vermieden hat Guterres in seinen ersten viereinhalb Jahren als Generalsekretär wie auch schon zuvor als Flüchtlingshochkommissar den Fehler, sich mit einem der ständigen fünf Vetomächte des Sicherheitsrates (P5) anzulegen. Mit mangelndem Gehorsam auf Forderungen der USA handelte sich in den 1990er-Jahren der ägyptische UNO-Generalsekretär Boutros Boutros Ghali das Veto Washingtons gegen seine zweite Amtszeit ein. Und auch sein Nachfolger Kofi Annan stand in Washington zeitweise auf der Abschussliste, weil er Bedenken gegen die Irak-Politik der USA vorbrachte.

Despotenduckmäusertum?

Bei Menschenrechtsorganisationen stößt die Zurückhaltung von Generalsekretär Guterres gegenüber den P5 auf deutliche Kritik. Der Exekutivdirektor von Human Rights Watch, Kenneth Roth, moniert, Guterres habe in seiner ersten Amtszeit zu Menschenrechtsverstößen durch China, Russland, die USA und deren Verbündeten geschwiegen. Als Beispiel nennt Roth den „nichtkonfrontativen Stil des Generalsekretärs gegenüber Bemühungen des früheren US-Präsidenten Donald Trump, die Menschenrechte beiseitezuschieben und sich an autoritäre Machthaber anzubiedern“.

Roth warf dem UN-Generalsekretär überdies „mangelnde Entschlossenheit“ im Umgang mit Chinas „Menschenrechtsverbrechen“ gegen die Uiguren in Xinjiang, Saudi-Arabiens „Kriegsverbrechen“ im Jemen und Russlands Vetos gegen menschenrechtsrelevante Resolutionen zu Syrien vor. Guterres sollte die „nächsten fünf Jahre nutzen, um ein lautstarker Fürsprecher für die Menschenrechte“ zu werden, mahnt der Exekutivdirektor von Human Rights Watch.

Neuer Kalter Krieg

Die Rahmenbedingungen für ein stärkeres Menschenrechtsengagement des Generalsekretärs, aber auch für erfolgreiche Vermittlungsbemühungen der UNO in regionalen Konflikten sowie für seit langem überfällige Reformen der Weltorganisation dürften in den nächsten fünf Jahren allerdings eher noch schlechter als besser werden. Denn alle Zeichen deuten auf einen eskalierenden Kalten Krieg zwischen den USA und China hin. Dieser würde nicht nur zu einer verstärkten Blockade des Sicherheitsrates führen. Auch andere Institutionen und Gremien des UNO-Systems könnten – ähnlich wie im ehemaligen Kalten Krieg zwischen den USA und der Sowjetunion – von der bilateralen Weltmächtekonfrontation zwischen Washington und Peking betroffen und in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt werden. Erkennbar wird das bereits im UNO-Menschenrechtsrat in Genf.

In diesem Gremium mit 47 Mitgliedsstaaten hat Peking zwar schon immer versucht, kritische Resolutionen zur Lage in China zu verhindern. Doch seit Herbst vergangenen Jahres treten die chinesischen UNO-Diplomaten in Genf darüber hinaus proaktiv mit scharfer Kritik an vermeintlichen oder tatsächlichen Menschenrechtsverletzungen in den USA auf.

Generalsekretär Guterres müsste sich aber auch durch verschlechterte Rahmenbedingungen nicht davon abhalten lassen, in seiner zweiten Amtszeit beherzter und eigenständiger gegenüber den P5 aufzutreten als bisher. Denn eine dritte Amtszeit ist nach den Statuten der UNO nicht möglich.

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