Haken

Kolumne | Aus dem Bannaskreis

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Haken

Kolumne | Aus dem Bannaskreis

Ein Eigentor mit Ansage? Die nun in Kraft gesetzte Bundesnotbremse hat Folgen, die über Corona und Föderalismus hinausgehen. Antreiber waren Bundeskanzlerin Angela Merkel und SPD-Vizekanzler Olaf Scholz. Nach allen Regeln der Kunst peitschten sie das Gesetz durch Bundestag und Bundesrat – trotz verfassungsrechtlicher Bedenken von Professoren, des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages und „ihrer“ Ministerpräsidenten.

Falls das Bundesverfassungsgericht das Gesetz (zum Beispiel wegen der Ausgangssperren) kassiert, wäre die Koalitionsführung von CDU, CSU und SPD blamiert. Die Opposition im Bundestag verweigerte die Zustimmung – FDP, Linkspartei und AfD mit Nein, Grüne per Enthaltung.

Dass der – nun an Merkels CDU geklammerten – SPD nicht wohl bei der Sache ist, zeigt ihre Empörung über die Grünen und deren Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock: Mit ihrer Enthaltung hätten sie sich der „Verantwortung“ entzogen. Doch keiner der avisierten Wunschpartner folgte der CDU/CSU-Spitze und dem SPD-Kanzlerkandidaten. Politische Führung, Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft sehen anders aus. Kein gutes Zeichen für die Zeit nach der Bundestagswahl.

Doch selbst, wenn das Verfassungsgericht die Notbremse passieren lässt, müssen sich Union und SPD auf ungemütliche Zeiten einstellen. Bislang waren die Verantwortung für die Corona-Bekämpfung (Impfstoffbesorgung, Schul- und Geschäftsschließungen, Ausgangssperren) und damit die „Schuldfrage“ je nach Lage und Sachverhalt verteilt – auf Bund, Länder und Gemeinden. Von nun an ist alles, was misslingt, was widersprüchlich und unpraktikabel ist, nicht mehr „der“ Politik im Allgemeinen zuzuschreiben, sondern allein der Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD. Regionale Eigenverantwortung und Initiativen wurden unterbunden. Als juristische Beschwerdemöglichkeit bleibt Betroffenen nur der Gang zum Verfassungsgericht; Zuständigkeiten der Verwaltungsgerichte wurden ausgehebelt. Ministerpräsidenten, Bürgermeister und Landräte können sich einen schlanken Fuß machen und den Zorn auf Berlin lenken. In selten parteiübergreifender Einmütigkeit wurde das Gesetz im Bundesrat kritisiert: Verfassungsrechtlich bedenklich, der Vielfalt der Lebenswirklichkeiten nicht angemessen. Für Merkel spielt das keine Rolle mehr. Sie geht von Bord. Im selben Boot aber sitzen die Kanzlerkandidaten Laschet und Scholz. Sie müssen sich unterhaken.

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